Studentisches Parlament
Das Studentische Parlament ist eines der Gremien der Studierendenvertretung der Hochschule Landshut und besteht aus:
- den 12 Fachschaftssprechern*innen der jeweiligen Fakultäten
- 12 direkt gewählten Studierenden
- zwei Stimmen der Senatoren
Diese 26 Personen sind stimmberechtigt und stimmen über die jeweiligen Beschlüsse ab.
Diese Beschlüsse dienen dazu, den Studierenden und auch Lehrbeauftragten der Hochschule Landshut das Studenten- und Arbeitsleben zu vereinfachen und schöner zu gestalten. Jeder Student kann sich in das Studentische Parlament wählen lassen. Jeder Antrag eines jeden Hochschulangehörigen wird beachtet und sorgfältig darüber debattiert.
Bereits durchgesetzte Beschlüsse sind z.B. die roten Sitzmöglichkeiten (Enzos), welche überall am Campus verteilt sind, die Kickerkästen und auch die Wasserspender. Jedes Semester gibt es neue Regelungen, welche wir versuchen durch unsere Website, Facebook-Seite, Twitter und Instagram an euch weiter zu geben. Das Studentische Parlament tagt einmal im Monat.
Die Vorsitzenden des Studentischen Parlaments
Die Vorstände des Studentischen Parlaments werden aus den oben genannten Stimmberechtigten gewählt. Die Wahl wird zu Beginn des Wintersemesters von der Hochschulleitung durchgeführt.
Wenn nicht bekannt ist, welches Thema zu welchem Ressort gehört, werden sich die Vorsitzenden damit befassen. Die Vorstände sind auch in Sitzungen der erweiterten Hochschulleitung vertreten und führen regelmäßige Gespräche mit dem Präsidenten der Hochschule Landshut.
Die Vorstandschaft ist der zentrale Ansprechpartner der Studierendenvertretung, sie darf und soll auch jederzeit auf jegliche Thematiken angesprochen werden. Außerdem leiten sie die offiziellen Sitzungen des Studentische Parlaments, zu denen jeder Studierende eingeladen ist, sich diese anzusehen und auch Anträge vorzubringen.
Unsere Geschäftsordnung findest du hier.